Welche Materialien können mit unseren Lasern graviert werden?

Wir verfügen über verschiedene Laser, welche in der Lage sind, Metalle (Edelstahl, Kupfer, Messing, Aluminium etc.) zu gravieren.
Abhängig vom Metall erscheinen die Lasergravuren von sehr dunkel, beinahe schwarz (Edelstahl) bis hin zu hellen Gravuren (Aluminium)

Auch auf Holz, Leder, oder auch Schiefer können wir Ihre Wunschgravur aufbringen.

Sind die Oberflächen von Münzen, Tags (kleine Anhänger) und anderen Produkten immer wie dargestellt?

Je nach Beschaffenheit des Materials können feinste Unebenheiten oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein. Das ist kein Mangel, sondern liegt in der Natur der Oberflächengüte.

Könnt ihr auch andere Gegenstände mit euren Lasern gravieren, die nicht im Shop zu finden sind?

Selbstverständlich sind wir in der Lage, auch andere Gegenstände zu gravieren.
Egal wie außergewöhnlich euer Wunsch ist - fragt einfach über das Kontaktformular bei uns an - wir werden dann auf Machbarkeit prüfen.

Besonderes, was wir bereits realisiert haben:

- Grabstelen aus V2A-Edelstahl

- Großformatige Bilder auf Schiefertafeln (40x30cm)

- Firmenschilder

- Individuelle Gravuren von Messerklingen

- Gravuren auf Werkzeugen zur Individualisierung, oder
  Kennzeichnung des Eigentümers

- Und viele Anderes mehr....

Könnt / Dürft ihr alle Bilder gravieren?

Wenn uns ein Bild zum Gravieren zugestellt wird, dann ist es vorteilhaft, wenn es ein Bild/Foto mit hoher Auflösung ist.

Verwendung von eigenen Motiven oder Logos, Wappen, Grafiken, Bildern und Ähnlichem

Wenn Sie eigene Motive, Logos, Wappen, Fotos, Texte, Schriftzüge oder Schriften nutzen möchten, müssen Sie auf jeden Fall sicherstellen, dass Sie alle geltenden rechtlichen Bestimmungen einhalten. Dazu gehören insbesondere das Urheberrecht und Recht am eigenen Bild, sowie Nutzungsrechte, Markenrechte, Persönlichkeits- und Namenrechte. Durch das Hochladen oder Bereitstellen der Inhalte bestätigen Sie, dass diese nicht durch fremde Urheberrechte geschützt sind oder, dass Sie über die erforderliche Berechtigung zur Verwendung verfügen.

Erkennen wir eine Verletzung oben genannter Punkte, verweigern wir grundsätzlich den Auftrag!